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Steuervorteile bei Immobilien - Eine Investition in eine Immobilie ist mit Sicherheit immer sinnvoll. Hervorhebenswert ist vor allem, dass man durch den Kauf einer Immobilie eine wertbeständige Investition getätigt hat. Darüber hinaus kann man aber auch Steuervorteile Immobilien nutzen. Die Steuervorteile können immer dann ausgeschöpft werden, wenn man die Immobilie zur Vermietung erwirbt. Bei dem Erwerb können darüber hinaus auch zahlreiche Vorteile ausgeschöpft werden, wo man Steuern sparen kann. Unter anderem kann man Steuervorteile Immobilien ausschöpfen, indem man Arbeitssätze beanschlagt. Die Arbeitssätze kann man anrechnen, welche man für die Instandsetzung der Immobilie benötigt hat. Hier kann man von einem Abschreibungssatz Gebrauch machen, welcher für alle Gebäude gilt, welche vor dem Jahr 1925 erbaut wurden. 40 Jahre lang kann man mit dem Abeschreibungssatz dann jährlich 2,5% des Anschaffungswertes abschreiben. Bei Gebäuden, welche nach dem Jahr 1925 erbaut wurden, kann man als Eigentümer 50 Jahre lang mit 2% abschreiben. Dieser AfA Satz gilt jedoch nicht für Personen, welche die Immobilie selbstständig nutzen, sondern nur für die jenigen Personen, welche die Immobilie wirklich vermieten möchten. Erwähnenswert ist auch, das Neukäufer bis zum Jahr 2005 die degressive Abschreibung vornehmen konnten, dies wurde jedoch abgeändert, heute ist eine degressive Abschreibungsmethode nicht mehr möglich. Erwähnenswert ist auch, dass man nur das Gebäude an sich, nicht jedoch das Grundstück abschreiben kann.
Immobilien in Marburg
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